Teilzeit
Wir pflegen Menschlichkeit". Es ist uns ein Anliegen, Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen.
Ihnen auch? Dann werden Sie Teil unseres Teams! Das Seniorenwohnhaus Karl Borromäus bietet seinen BewohnerInnen ein Zuhause in freundlicher und familiärer Atmosphäre.
Wir suchen ab sofort eine / n FachsozialbetreuerIn Altenarbeit (FSB-A) oder Behindertenarbeit (FSB-BA) für das Seniorenwohnhaus Karl Borromäus
Beschäftigungsausmaß : Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
Aufgaben :
Pflege und Betreuung von älteren Menschen nach dem Pflegekonzept der Mäeutik und unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse
Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedensten Professionen
Anforderungen :
Abgeschlossene Ausbildung als FSB-A oder FSB-BA laut GuKG und Oö.SBG
Einfühlungsvermögen und wertschätzender Umgang
Initiatives Handeln, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
Bereitschaft zur Leistung von Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten
Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Wir bieten :
ein herausforderndes berufliches wie auch persönliches Lernfeld
ein wertschätzendes Miteinander im Team
eine gute Einschulung und Begleitung
eine flexible und entgegenkommende Dienstplangestaltung
die Möglichkeit zur Supervision
die Möglichkeit zur Mitarbeit an Projekten bzw. zum Einbringen von Ideen
ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm
einen Anspruch auf besondere Sozialleistungen (z.B. zusätzliche freie Tage, gesundheitsfördernde Angebote)
die Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren
zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (aliquot bei < 5-Tage-Woche)
Wenn Sie an einer höheren Stundenanstellung interessiert sind und eine Ergänzung in der mobilen Familien- oder Altenarbeit suchen, ist eine erweiterte Anstellung im Großraum Linz möglich.
Gerne können Sie diesen Wunsch in Ihrem Motivationsschreiben vorbringen.
Das kollektivvertr. Mindestentgelt beträgt je nach Berufserfahrung und Anrechnung von Vordienstzeiten € 2.232,70 bis € 2.
542,40 brutto bei Vollbeschäftigung (38 Wochenstunden). Je nach Verwendung werden Zulagen bezahlt.